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Stimmregister

Stimmberechtigt an der Urne (eidgenössische, kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen) sowie an der Gemeindeversammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab vollendetem 18. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Bellach.

Wer unter umfassender Beistandschaft nach ZGB 398 steht, hat kein Stimmrecht.