Die Stimmberechtigten erhalten mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin das Abstimmungsmaterial (Stimmrechtsausweis, Stimm- oder Wahlzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) im amtlichen Stimmkuvert per Post zugestellt.
Nach Erhalt können Sie Ihr Stimmrecht nutzen und das Zustellkuvert mit den ausgefüllten Stimm-/Wahlzetteln und dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis zurücksenden oder in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen.
Brieflich
Per Post oder Gemeinde-Briefkasten längstens bis Abstimmungssonntag, 12.00 Uhr
Persönlich an der Urne
Wahlbüro im Gemeindehaus
Abstimmungs-/Wahl-Sonntag 10.00 - 12.00 Uhr
Bei persönlicher Stimmabgabe
ist der Stimmrechtsausweis an die Urne mitzubringen. Das Wahlbüro ist am Abstimmungs-/Wahl-Sonntag von
10.00 – 12.00 Uhr geöffnet.
Bei brieflicher Stimmabgabe
den unterschriebenen Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Gemeinde in das Zustellkuvert stecken (in das Fach mit Sichtfenster).
das zugeklebte Zustellcouvert der Gemeindeverwaltung persönlich abgeben oder als Brief frankiert der Post zuzustellen.
Das Kuvert kann auch am Abstimmungssonntag bis 12:00 Uhr in den Briefkasten beim Gemeindehaus eingeworfen werden.
Im Übrigen ist die Anleitung auf der Rückseite des Zustellkuverts zu beachten.