Ist der Todesfall zu Hause eingetreten, muss zuerst der Hausarzt oder den Notarzt (Nr. 144) aufgeboten werden. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
Erfolgt der Todesfall in einem Spital oder Heim, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt dem Zivilstandsamt weitergeleitet.
In diesem Fall ist zwingend neben dem Arzt auch die Polizei zu benachrichtigen.
Abhängig vom Wohnort der verstorbenen Person müssen die nächsten Angehörigen einen Todesfall innerhalb von 2 Tagen bei folgenden Behörden melden:
Legen Sie folgende Unterlagen vor (sofern vorhanden):
Das Zivilstandsamt wird anschliessend die Todes- oder Sterbeurkunde ausstellen. Zuständiges Zivilstandesamt für die Gemeinde Bellach:
Zivilstandsamt Solothurn
Patriotenweg 9
Postfach 157
4502 Solothurn
Tel. 032 627 23 81
za.so@vd.so.ch
Der Tod von ausländischen Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz muss ebenfalls dem Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden. Das Zivilstandsamt informiert über die benötigten Dokumente.
Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bellach stehen folgende Grabstätten zur Verfügung:
Alle Verstorbenen, welche beim Ableben in Bellach ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten, werden unentgeltlich bestattet. Die unentgeltliche Bestattung umfasst:
Die Leistungen des Bestattungsinstitutes werden direkt in Rechnung gestellt.
Weitere Bestimmungen sind im Friedhofreglement festgehalten.