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Todesfall

Todesfall zu Hause

Ist der Todesfall zu Hause eingetreten, muss zuerst der Hausarzt oder den Notarzt (Nr. 144) aufgeboten werden. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.

Todesfall im Spital oder in einem Heim

Erfolgt der Todesfall in einem Spital oder Heim, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt dem Zivilstandsamt weitergeleitet.

Todesfall infolge Unfall, Suizid oder Delikt

In diesem Fall ist zwingend neben dem Arzt auch die Polizei zu benachrichtigen.

Todesfall melden

Abhängig vom Wohnort der verstorbenen Person müssen die nächsten Angehörigen einen Todesfall innerhalb von 2 Tagen bei folgenden Behörden melden:

  • dem Zivilstandsamt des Sterbeortes oder
  • dem Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person. Diese informieren in der Folge das Zivilstandsamt.

Legen Sie folgende Unterlagen vor (sofern vorhanden):

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Meldung des Todesfalles
  • Schriftenempfangsschein / Familienbüchlein
  • Personalausweis / Pass / Identitätskarte
  • Niederlassungsbewilligung / Aufenthaltsbewilligung (bei Ausländern).

Das Zivilstandsamt wird anschliessend die Todes- oder Sterbeurkunde ausstellen. Zuständiges Zivilstandesamt für die Gemeinde Bellach:

Zivilstandsamt Solothurn
Patriotenweg 9
Postfach 157
4502 Solothurn
Tel. 032 627 23 81
za.so@vd.so.ch

Der Tod von ausländischen Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz muss ebenfalls dem Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden. Das Zivilstandsamt informiert über die benötigten Dokumente.

Grabart

Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bellach stehen folgende Grabstätten zur Verfügung:

  • Reihengräber (Erdbestattungen)
  • Urnengräber (Erd-Urnengrab)
  • Urnengemeinschaftsgrab

Gebühren / Kosten

Alle Verstorbenen, welche beim Ableben in Bellach ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten, werden unentgeltlich bestattet. Die unentgeltliche Bestattung umfasst:

  • die Bereitstellung eines Erd- oder Urnengrabes
  • alle Verrichtungen des Totengräbers

Den Hinterbliebenen können im Zusammenhang mit der Bestattung in Bellach folgende Kosten entstehen:

  • Kosten des Bestattungsunternehmens
  • Transportkosten (von Sterbeort / Krematorium / Friedhof)
  • Sarg / Leichengewand
  • Metallschild Gemeinschaftsgrab
  • Grabmalkosten (Grabstein)
  • Grabunterhalt

Die Leistungen des Bestattungsinstitutes werden direkt in Rechnung gestellt.

Weitere Bestimmungen sind im Friedhofreglement festgehalten.