Die Gemeindeversammlung ist das oberste rechtsetzende Organ der Gemeinde, die Legislative, die alle kommunalen Reglemente genehmigt. Daneben befindet sie auch über die Jahresrechnung, das Budget sowie grössere Investitionskredite. Die einzelnen Befugnisse der Gemeindeversammlungen finden sich im Gemeindegesetz (Kapitel 3.2.2.) sowie der Gemeindeordnung.
Pro Jahr werden jeweils zwei Versammlungen terminiert: Die Versammlung zur Genehmigung der Jahresrechnung im Juni und zur Genehmigung des Budgets im Dezember. Weitere Gemeindeversammlungen finden nur statt, wenn beschlussreife Geschäfte vorliegen.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger von Bellach kann an den Abstimmungen teilnehmen. Nicht Stimmberechtigte dürfen die Versammlung ebenfalls besuchen, müssen aber getrennt und gut sichtbar sitzen.
Die Stimmberechtigten werden mindestens 7 Tage im Voraus zur Gemeindeversammlung eingeladen. Die Traktandenliste wird im Azeiger veröffentlicht und die Unterlagen auf der Website veröffentlicht. In der Regel findet die Versammlung im Turbensaal statt.
Die Versammlungen im Jahr 2026 finden am 17. Juni 2026 und am 2. Dezember 2026 statt.