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Gemeinderatskommission

Die Gemeinderatskommission ist die vorberatende Kommission des Gemeinderates. Sie zählt 5 Mitglieder, zusammengesetzt aus allen in Bellach vertretenen politischen Parteien. Sie nimmt als Kollegialbehörde ihre Aufgaben gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (Kapitel 3.2.4.) sowie der Gemeindeordnung [pdf, 507 KB] wahr. Die Gemeindeordnung regelt Zuständigkeiten und Kompetenzen.

Die Gemeinderatskommision bearbeitet unter anderem die folgenden Sachaufgaben:

  • Vorbereitung von umfangreichen Geschäften des Gemeinderates. Vorberatung des Investionsprogramms, des Finanzplanes sowie des Budgets zuhandes des Gemeinderates.
  • Arbeitsvergaben im Rahmen bewilligter Kredite, sofern nicht eine Kommission entscheidet.
  • Behandlung von Beitragsgesuchen wohltätiger Institutionen und Gesuchen um Unterstützung von Anlässen aller Art.
  • Anstellung des Personals (Verwaltung, Werkhof, Hauswarte).

Die Sitzungen der Gemeinderatskommission finden im Schnitt monatlich, an einem  Dienstag Abend um 18.00 Uhr, im Gemeindehaus, Bellach statt. Sie sind nicht öffentlich.

Die Gemeinderatskommission hat folgende Finanzkompetenzen:

Bis 50'000 Franken für das einzelne Geschäft.
Bis 10'000 Franken für das einzelne wiederkehrende Geschäft pro Jahr.