Der Gemeinderat ist die Exekutivbehörde von Bellach. Seine dreizehn Mitglieder werden von den Stimmberechtigten für eine jeweils vierjährige Legislatur gewählt.
Der Gemeinderat nimmt als Kollegialbehörde seine Aufgaben gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (Kapitel 3.2.3) sowie der Gemeindeordnung [pdf, 507 KB] wahr. Die Gemeindeordnung regelt die Zuständigkeiten und Kompetenzen.
Der Gemeinderat definiert die Schwerpunkte seiner Politik jeweils zu Beginn der vierjährigen Legislatur.
Die Sitzungen des Gemeinderats finden im Schnitt monatlich, jeweils am Dienstag Abend um 19.00 Uhr, im Gemeinderatssaal, Bellach statt. Sie sind in der Regel öffentlich.
Der Gemeinderat hat folgende Finanzkompetenzen:
Bis 200'000 Franken für das einzelne Geschäft.
Bis 50'000 Franken für das einzelne wiederkehrende Geschäft pro Jahr.
Bis 1'000'000 Franken für Immobilienkäufe und -verkäufe