Der Gemeinderat bringt gestützt auf seine Beschlüsse vom 23. April. und 22. Mai 2024 folgende Verkehrsmassnahme zur öffentlichen Planauflage:
Die Pläne Nr. 50576/2 und 50576/3 vom 03.07.2026 können während der Beschwerdefrist vom 16. bis 27. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung Bellach während den Schalterstunden eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden.
EINWOHNERGEMEINDE BELLACH