Nach Gemeindegesetz und Gemeindeordnung [pdf, 507 KB] ist jeder Zuzug online via eUmzug oder durch persönliche Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen anzuzeigen.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Personen mit einem Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalter) können eUmzug nicht nutzen.
EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung zur Erfüllung der Meldepflicht den Original Ausländerausweis sowie den gültigen Reisepass, bzw. die Identitätskarte, den Personalausweis bei den Einwohnerdiensten einzureichen.
Für Drittstaatsangehörige ist eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich und sie haben nach erfolgter Anmeldung den gültigen Reisepass einzureichen.
Schweizerbürger bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende
Unterlagen mit:
Ausländische Staatsangehörige bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter
bitte folgende Unterlagen mit:
Die Anmeldegebühr von CHF 10.00 ist bar zu entrichten.
Den direkten Zugang zur elektronischen Umzugsmeldung „eUmzug“ finden Sie unter https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so