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Einbürgerung erleichterte und ordentliche

Erleichterte Einbürgerung

Ausländische Staatsangehörige von Schweizer-Ehepartner

Ausländer mit schweizerischem Ehepartner können - sofern sie die Voraussetzungen erfüllen - das Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Sie erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht ihres schweizerischen Ehepartners. Das entsprechende Formular kann beim Amt für Gemeinden, Abteilung Bürgerrecht bezogen werden.

Auskünfte erteilt

Amt für Gemeinden
Zivilstand und Bürgerrecht
Kapuzinerstrasse 9
Postfach 157
4502 Solothurn
Telefon 032 627 24 97
buergerrecht@vd.so.ch,

Ordentliche Einbürgerung

Schweizer oder Ausländer können ein Gesuch um Einbürgerung (als Bellacher Bürger) bei der Gemeinde Bellach stellen.
Auskünfte über Voraussetzungen, Vorgehen und Kosten erhalten Sie bei der Bürgergemeinde, Bellach.

Das Gesuch kann bei den Einwohnerdiensten Bellach bestellt werden.

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