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Änderung Einkommensverhältnisse

Die Steuerveranlagung und -rechnung werden aufgrund der Einkünfte und Abzüge des vergangenen Kalenderjahres berechnet.
Anfang 2. Quartal des laufenden Jahres erhalten Sie die provisorischen Steuerrechnungen des aktuellen Jahres, welche aufgrund der letzten definitiven Steuerveranlagung berechnet ist. Die provisorische Steuerrechnung (Vorbezug) wird sowohl vom Kanton (Staatssteuer/direkte Bundessteuer) wie auch von der Gemeinde (Gemeindesteuer) gestellt.

Die Einwohnergemeinde Bellach wird die provisorische Steuerrechnung (Vorbezug) bei einer Einkommensänderung im Verlaufe des Jahres nicht anpassen. Wir bitten Sie deshalb, in diesem Falle selber zu entscheiden, ob sie den Vorbezug ganz oder doch nur nach ihrem Ermessen den gewünschten Betrag bezahlen möchten.