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Feuerwehrersatzabgabe

Die Feuerwehrdienstpflicht für Männer und Frauen beginnt ab Vollendung des 21. Altersjahres und dauert bis zum vollendeten 46. Altersjahr. Wer feuerwehrdienstpflichtig ist und keinen persönlichen Dienst leistet, ist ersatzpflichtig. Die Ersatzabgabe beträgt 10% der 100%-Staatssteuer, jedoch mindestens CHF 20.00 und höchstens CHF 400.00.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Feuerwehrreglement [pdf, 118 KB].