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Steuerrechnung (definitiv)

Die Steuerveranlagungen werden nach Eingangsdatum vorgenommen. Je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht ist, umso schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn die Freigabe durch die Sektion Verrechnungssteuern des Kantonalen Steueramtes wegen offener Prüfung des Wertschriftenverzeichnisses noch nicht erfolgt ist.

Sollten Sie noch keine definitive Steuerveranlagung für die Vorjahre erhalten haben, kontaktieren Sie die zuständige Veranlagungsbehörde. Sie wird Sie über den aktuellen Veranlagungsstand orientieren.