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Steuerrechtliches Domizil

Steuerrechtlich kann eine Person der Gemeinde persönlich (Wohnsitz oder Aufenthalt) oder wirtschaftlich (Beteiligung an Personenunternehmen oder Grundeigentum in der Gemeinde) zugehörig sein. Das steuerrechtliche Domizil stimmt in der Regel mit dem melderechtlichen Wohnsitz überein. In Einzelfällen, je nach wirtschaftlichen Verhältnissen, kann dies auch voneinander abweichen.