Sie ziehen von Bellach weg? Bitte denken Sie daran, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Dies können Sie entweder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder bequem online über den Service „eUmzug“ erledigen.
Jede volljährige Person muss die Abmeldung eigenständig vornehmen. Für Familien mit minderjährigen Kindern ist jedoch eine gemeinsame Abmeldung möglich.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
Sofern Sie den Wegzug via «eUmzug» melden, lassen wir Ihnen den Heimatschein per Post zukommen. Der Heimatschein ist bei der Einwohnerkontrolle des neuen Wohnortes zu hinterlegen, sofern eine gesetzliche Hinterlegungspflicht besteht.
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
Abmeldung ins Ausland
Bei einem definitiven Wegzug ins Ausland, bitten wir Sie, sich mindestens 2 Monate im Voraus persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden. Ein Wegzug ins Ausland (Verlegung des Lebensmittelpunktes ins Ausland) kann nicht über «eUmzug» erfolgen.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Personen mit einem Nebenwohnsitz (Aufenthalt in Bellach) können den Dienst «eUmzug» nicht nutzen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Den direkten Zugang zur elektronischen Umzugsmeldung „eUmzug“ finden Sie unter https://www.eumzug.swiss