Die Adressauskünfte richten sich nach § 5 und 6 der Gemeindeordnung [pdf, 507 KB] und nach dem kantonalen Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG).
Aus Datenschutz- und aus Sicherheitsgründen werden an Privatpersonen sowie nicht öffentlichen Institutionen keine Adressauskünfte per Telefon beantwortet. Diese sind in schriftlicher Form an die Einwohnergemeinde Bellach zu richten.
Pro Auskunft werden CHF 10.00 in Rechnung gestellt, zuzüglich CHF 3.00 für Porto und Spesen.