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AHV-Beiträge Beitragszahlungen auch ohne Erwerb

Mit Vollendung des 20. Lebensjahres sind AHV-Beiträge zu leisten. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das Doppelte der Minimalbeiträge bezahlt. Betreffend der Höhe der jährlichen Minimalbeiträgen kann Ihnen die Zweigstelle der Ausgleichskasse oder Ihre Ausgleichskasse Auskunft erteilen.

Zuständigkeit:

Ausgleichskasse des
Kantons Solothurn

Allmendweg 6
4528 Zuchwil

Tel. 032 686 22 00
info@akso.ch

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