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Anmeldung / Zuzug

Herzlich Willkommen in Bellach

Wir freuen uns, Sie in unserer Gemeinde begrüssen zu dürfen. Für Ihre Anmeldung bei den Einwohnerdiensten bitten wir Sie, innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Zuzug bei uns vorzusprechen (gemäss Verordnung über die Harmonisierung amtlicher Register §11). Sie haben die Möglichkeit, dies entweder direkt am Schalter der Einwohnerdienste zu erledigen oder bequem über den digitalen Service „eUmzug“.

Personen mit einem Nebenwohnsitz (Aufenthalt in Bellach) können den Dienst «eUmzug» nicht nutzen.

Die Gebühr für die Anmeldung beträgt CHF 10.00. Für ausländische Staatsangehörige können gemäss der Gebührenverordnung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zusätzliche Gebühren anfallen.

Unser Team der Einwohnerdienste steht Ihnen bei Fragen oder Anliegen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in Bellach.

Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:

  • Reisepass oder Identitätskarte (zur Identifikation)
  • Krankenversicherungsnachweis Grundversicherung KVG
  • Trennungsvereinbarung mit Sorgerechtsnachweis (bei getrenntlebenden Personen mit minderjährigen Kindern)
  • Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)

Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:

  • Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte (Personalausweis oder Identitätskarte nur bei EU-/EFTA-Bürgerinnen und Bürger möglich) (zur Identifikation)
  • Aufenthaltstitel
  • Zivilstandsnachweis/Geburtsschein
  • Familienbüchlein/Familienausweis oder Geburtsurkunde (bei minderjährigen Kindern)
  • Trennungsvereinbarung mit Sorgerechtsnachweis (bei getrenntlebenden Personen mit minderjährigen Kindern)
  • Krankenversicherungsnachweis Grundversicherung KVG
  • Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
  • Arbeitsvertrag (bei Zuzug vom Ausland)
  • Aufenthaltsgesuch um Nichterwerbstätige (wenn nicht erwerbstätig)

 

Für ausländische Staatsangehörige ist die Anmeldung bei einem Zuzug aus dem Ausland ausschliesslich am Schalter der Einwohnerdienste möglich.

Für Drittstaatsangehörige ist bei einem interkantonalen Zuzug ein Gesuch um Kantonswechsel zu stellen.

Für ausländische Staatsangehörige fallen gemäss der Gebührenverordnung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zusätzliche Gebühren an.

 

eUmzug

Den direkten Zugang zur elektronischen Umzugsmeldung „eUmzug“ finden Sie unter https://www.eumzug.swiss