Das Baubewilligungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Kant. Planungs- und Baugesetzgebung und der Kantonalen Bauverordnung, sowie des gemeindeeigenen Bau- und Zonenreglementes.
Die erforderlichen Gesuchsformulare stehen im Online-Schalter, unter "Bauwesen", zur Verfügung. Für die Beantwortung von Fragen zu Bau- und Reklamegesuchen sowie den dafür benötigten Unterlagen steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Besprechungstermine werden am besten vorher telefonisch vereinbart.