Gemäss Verordnung über die Harmonisierung amtlicher Register §11 haben natürliche Personen innerhalb von 14 Tagen einen Zuzug, einen Wegzug oder einen Umzug innerhalb der Gemeinde bei der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden.
Dies gilt auch für Personen, die sich in Bellach aufhalten, ihre Niederlassung jedoch an einem anderen Ort begründen.
Personen mit einem Nebenwohnsitz (Aufenthalt) können den Dienst «eUmzug» nicht nutzen.
Wir bitten Sie, uns die entsprechenden Unterlagen, die Sie unter der Rubrik "Anmeldung/Abmeldung (Zuzug und Wegzug)" erwähnt sind, abzugeben.
Die Bescheinigung für zum auswärtigen Aufenthalt stellt die Einwohnerkontrolle der Niederlassungsgemeinde aus.