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Einbürgerung erleichterte und ordentliche

Erleichterte Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen von Schweizer-Ehepartner

Ausländer mit schweizerischem Ehepartner können - sofern sie die Voraussetzungen erfüllen - das Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Sie erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht ihres schweizerischen Ehepartners. Das entsprechende Formular kann beim Amt für Gemeinden, Abteilung Bürgerrecht, bezogen werden.

Zuständigkeit:

Amt für Gemeinden
Zivilstand und Bürgerrecht
Kapuzinerstrasse 9
Postfach 157
4502 Solothurn
Telefon 032 627 24 97
buergerrecht@vd.so.ch

 

Ordentliche Einbürgerung

Schweizer oder ausländisches Staatsangehörige können ein Gesuch um Einbürgerung (als Bellacher Bürger) bei der Bürgergemeinde Bellach stellen. Auskünfte über Voraussetzungen, Vorgehen und Kosten erhalten Sie bei der https://bg-bellach.ch/