Der Bezug von Frischwasser resp. die Abgabe von Abwasser wird gemäss Zählermessung verrechnet (Preis/m3).
Für jede Wohneinheit ist gemäss Kantonaler Gesetzgebung eine jährliche Grundgebühr Wasser und Abwasser zu entrichten.
Zusätzlich wird auch noch die Kehrichtgebühr verrechnet.