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Soziale Dienste

Die Sozialen Dienste mittlerer und unterer Leberberg (SDMUL) sind ein Zweckverband zur Bildung einer Sozialregion. Der Zweckverband besteht aus den folgenden 11 Mitgliedergemeinden der Sozialregion Mittlerer und Unterer Leberberg:

  • Bellach
  • Langendorf
  • Oberdorf
  • Rüttenen
  • Riedholz
  • Flumenthal
  • Hubersdorf
  • Feldbrunnen-St. Niklaus
  • Günsberg
  • Balm b. Günsberg
  • Kammersrohr

Diese Einwohnergemeinden erfüllen mit dem regionalen Sozialdienst MUL die Aufgaben, die ihnen aufgrund des Sozialgesetzes des Kantons Solothurn zukommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SDMUL sind Fachleute der Sozialen Arbeit.

Die Sozialen Dienste MUL haben die Aufgabe, die verfassungsrechtlich garantierte soziale Sicherheit zu gewährleisten. Sie sind in den Bereichen Sozialhilfe, Vormundschaft, freiwillige Beratung tätig und verstehen sich als kundenorientierten Dienstleistungsbetrieb.

Zudem erfüllen die Sozialen Dienste MUL auch die Aufgaben der Familienberatung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Solothurn.

Unser Ziel ist es, Betroffene beratend zu unterstützen, um ihnen die Kompetenzen zu vermitteln, ihre soziale und finanzielle Selbstständigkeit wieder zu erlangen. Die Hilfe zur Selbsthilfe steht dabei im Vordergrund.
 

Kontaktdaten

Soziale Dienste MUL
Bielstrasse 18
Postfach 1562
4502 Solothurn
Tel: 032 625 60 80
info@sdmul.ch


Öffnungszeiten SD muL
 

 Tag  Vormittag  Nachmittag
 Montag  08.30 - 11.30  geschlossen
 Dienstag  geschlossen  14.00 - 16.00
 Mittwoch  08.30 - 11.30  geschlossen
 Donnerstag  geschlossen  14.00 - 16.00
 Freitag  08.30 - 11.30  geschlossen

 

MitarbeiterInnen gemäss Telefon- und Präsenzliste
Telefon- und Präsenzliste [pdf, 97 KB]
 
 
 

Präsidium Zweckverband SDMUL:
Hanspeter Berger
Gemeindepräsident EWG Langendorf
Gemeindehaus
4513 Langendorf
h.berger@langendorf-so.ch

Beschreibung Soziale Dienste

Angebot

Sozialhilfe

Personen, welche in eine soziale Notlage geraten, können aufgrund des Sozialgesetzes des Kantons Solothurn bei ihrer Einwohnergemeinde um persönliche oder wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Die Sozialhilfe wird jedoch erst dann aktiv, wenn alle anderen finanziellen Möglicheiten, wie Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien etc., ausgeschöpft sind oder nicht mehr ausreichen, um den Lebensbedarf zu decken.
Die Berechnungen erfolgen einheitlich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und decken den gesamten Lebensbedarf. Der errechnete Betrag wird den gesamten Einkünften gegenübergestellt. Ein allfälliger Fehlbetrag wird als Sozialhilfeleistung ausbezahlt

Welches sind Ihre Rechte?

Wenn die gesetzlichen Anforderungen zur Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen erfüllt sind, haben Sie Anspruch auf persönliche und wirtschaftliche Unterstützung. Ihre Unterlagen werden vertraulich behandelt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an das Amtsgeheimnis gebunden. Alle Entscheide der Sozialen Dienste basieren auf der kantonalen Sozialhilfegesetzgebung, dem schweizerischen Zivilgesetzbuch bzw. weiteren eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Wenn Sie mit einem Entscheid der Sozialen Dienste MUL nicht einverstanden sind, können Sie bei der für Ihre Gemeinde zuständigen Sozialhilfekommission eine schriftliche Beschwerde einreichen.

Welches sind Ihre Pflichten?

Gemäss dem Sozialhilfegesetz des Kantons Solothurn sind Sie angewiesen, vollständige und wahrheitsgetreue Auskünfte über Ihre Situation zu erteilen. Sie verpflichten sich, die Sozialen Dienste über finanzielle oder familiäre Veränderungen umgehend zu informieren. Ihre aktive Mitarbeit im gesamten Verfahren wird von uns vorausgesetzt.
Die getroffenen Abmachungen sind sowohl für Sie als auch für uns verbindlich. Termine sind grundsätzlich einzuhalten. Die Sozialen Dienste haben einerseits die Aufgabe Ihre materielle Existenz sicherzustellen, aber andererseits auch das Recht und die Pflicht, Leistungskürzungen zu prüfen. Dies ist dann der Fall, wenn es an Kooperation mangelt, wenn Sie sich nicht an Auflagen und Vereinbarungen halten oder wenn Sie unrechtmässig Sozialhilfeleistungen bezogen haben.

Freiwillige Beratungen

Gerät eine Person in eine persönliche oder soziale Notlage, so hat sie Anspruch auf persönliche Hilfe. Diese umfasst u.a. Beratung bei persönlichen Anliegen und in Sachfragen, Vermittlung von Sachhilfe, Erteilung von Auskünften, Weitervermittlung an eine spezialisierte Institution. Mögliche Themen in der freiwilligen Beratung sind Beziehungs- und Erziehungsfragen, Arbeit, Wohnen, Finanzen. Die persönliche Hilfe wird in Absprache mit der hilfesuchenden Person auf freiwilliger und einvernehmlicher Basis erbracht und ist kostenlos.
Die freiwillige Beratung SDMUL ist als „Familienberatung Stadt Solothurn“ auch für die Stadt Solothurn zuständig.

Kindes- und Erwachsenenschutz

Die Sozialen Dienste mittlerer und unterer Leberberg (SDMUL) nehmen im Auftrag der KESB Abklärungen vor. Die professionellen MitarbeiterInnen der SDMUL beraten die Einwohner der Gemeinden nach Massgabe des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts und führen selbst Mandate (i.d.R. Beistandschaften). Komplexe Fälle (z.B. Kindsschutzmassnahmen) werden ebenfalls von den MitarbeiterInnen der Sozialen Dienste geführt.

 

Kindes- und Erwachsenenschutz
(vormals Vormundschaftsbehörde)

 

Ab 01.01.2013 heisst der bisherige Bereich Vormundschaftswesen neu "Kindes- und Erwachsenenschutz"

Zuständig für die Gemeinden der Sozialregion mittlerer und unterer Leberberg (SRMUL) ist neu die

KESB Region Solothurn
Rötistrasse 4
4501 Solothurn
Tel.: 032 627 75 90
Fax: 032 627 76 26

kesb-rs@ddi.so.ch

Führen eines Erwachsenenschutz Mandates

Für die Führung einfacherer, weniger zeitintensiver Mandate suchen wir laufend Privatpersonen, die sich im Sozialbereich als private Mandatsträger engagieren möchten

Aufgabe:

  • Übernahme von KES Mandaten für Menschen in schwierigen Lebenssituationen

Erwartungen:

  • Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Toleranz
  • Zeitliche Verfügbarkeit
  • Lebenserfahrung
  • Grundkenntnisse der einfachen Rechnungsführung

Wir bieten Ihnen:

  • Instruktion und Coaching
  • Entschädigung

Behörden / Ämter:

Finanzen / Sozialhilfe:

Arbeit:

Beratungsstellen: